Unsere Kragarmregale können bis zu 6 Meter hoch sein.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Die Haltbarkeit hängt von mehreren Faktoren ab:
Hochwertige Systeme auf intaktem Untergrund halten in der Regel mehrere Jahre, auch bei intensiver Nutzung.
Typische Markierungsbereiche sind: