Lager- und Schwerlastregale sind in gewerblich genutzten Lagern sicherheitsrelevante Arbeitsmittel. Arbeitgeber und Betreiber müssen dafür sorgen, dass Regalanlagen fachgerecht montiert, sicher verwendet und – soweit nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich – regelmäßig geprüft werden.
Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung. Die DIN EN 15635 sowie die DGUV Informationen 208-043 und 208-061 konkretisieren den Stand der Technik und geben Hinweise für den sicheren Betrieb und die Prüfung von Regalanlagen.
Die Sicherheit einer Regalanlage beginnt mit ihrer fachgerechten Montage. Fehlerhafte Verankerungen, falsch eingesetzte Traversen oder nicht ausreichend berücksichtigte Bodenverhältnisse können die Stand- und Tragfähigkeit beeinträchtigen.
Insbesondere bei Paletten-, Kragarm- und Schwerlastregalen sollte die Montage durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen. Soweit die Sicherheit der Regalanlage von den Montagebedingungen abhängt, ist vor der erstmaligen Verwendung eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person erforderlich.
Nach § 14 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung müssen Regalanlagen wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden, wenn sie schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen von Beschäftigten führen können. Das betrifft insbesondere Regalanlagen, die mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen bedient werden.
Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Für typische gewerblich genutzte Regalanlagen sieht die DIN EN 15635 insbesondere vor:
Bei ausschließlich von Hand bedienten Regalen kann im Einzelfall eine abweichende Beurteilung möglich sein, wenn schädigende Einflüsse und daraus entstehende Gefährdungen nachvollziehbar ausgeschlossen werden können.
Die Prüfungen, festgestellte Mängel und die veranlassten Maßnahmen sind zu dokumentieren.
Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen tragen dazu bei:
Ein abgestimmtes Konzept aus fachgerechter Montage, regelmäßiger Kontrolle, wiederkehrender Prüfung und sachgerechter Instandsetzung unterstützt einen dauerhaft sicheren Lagerbetrieb.
Fachgerechte Regalmontage und bedarfsgerechte Regalprüfungen sind wesentliche Bestandteile eines sicheren Lagerbetriebs. Welche Prüfungen und Prüffristen erforderlich sind, bestimmt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Beanspruchung. Bei Regalanlagen mit typischen Beschädigungsrisiken hat sich entsprechend DIN EN 15635 eine jährliche Experteninspektion sowie eine ergänzende regelmäßige Sichtkontrolle etabliert.